Die derzeitige Pandemie hält uns alle auch im neuen Jahr weiterhin auf Trab und eine Entspannung der Lage ist noch keine in Sicht. Viele Selbständige und Unternehmer erleiden aufgrund der Krise markante Ertragsausfälle und die bereits gegebenen Massnahmen des Bundes oder des Kanton Schaffhausen reichen nicht aus diese abzufedern. Aus diesem Grund gibt es im Kanton Schaffhausen die sogenannte kantonale Coronahilfe für Härtefälle. Bei diesen Härtefallentschädigungen erhält der Antragssteller à fonds perdu Zahlungen, welche somit nicht mehr zurück bezahlt werden müssen.